Selbsthilfeförderung der Krankenkassen in den Bundesländern (Stand 17.01.2024)
Die folgende Zusammenstellung von Institutionen in den Bundesländern soll allen Selbsthilfegruppen vor Ort erste Informationen zur Förderung von SHG geben. Neben der direkten Pauschal- und Projektförderung vor Ort, gibt es auch Fördermöglichkeiten für Selbsthilfeorganisationen auf Landes- und Bundesebene, die hier nur erwähnt sind, da die Selbsthilfeverbände und deren Gruppen die Fördermöglichkeiten meist gut kennen. Was Pauschal- bzw. Projektförderung bedeutet, wird auf den entsprechenden Webseiten erläutert. Fragen kann man vor Ort an die jeweilige Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS, SEKIS, IKOS oder NAKOS) an die örtlichen Krankenkassen richten. Gern helfen wir Euch auch weiter.
Die grundlegenden Richtlinien zur Förderung der Selbsthilfe auf allen Ebenen hat der Gesamtverband der Krankenversicherungen (GKV) in einem Leitfaden verabschiedet und auf seiner Webseite veröffentlicht:
Die unten angegeben Antragsfristen betreffen die regionalen Selbsthilfegruppen.
Die Anträge von Selbsthilfe-Landesorganisationen müssen bis 31.12. des laufenden Jahres für das folgende Förderjahr gestellt werden.
Aus dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung:
A.8.3.2 Bemessung der Förderhöhe für Selbsthilfegruppen
Bei der Bemessung der Förderhöhe werden die nachfolgenden Merkmale berücksichtigt:
• Gruppengröße (Mitglieder/durchschnittliche Teilnehmerzahl bei Gruppentreffen)
• Anzahl der Treffen
• Aktivität der Selbsthilfegruppe
• Krankheitsbild, mit dem sich die Selbsthilfegruppe befasst
• finanzielles Gesamtvermögen
• Förderung durch andere Stellen (z. B. öffentliche Hand oder andere Sozialversicherungsträger)
Der Klick auf das Bundesland leitet zur GKV Selbsthilfeförderung
Baden-Württemberg
Antragsfrist: 31. März des Förderjahres
SEKO – Bayern
Antragsfrist: 15. Februar des Förderjahres beim örtlich zuständigen regionalen runden Tisch
Berlin
Antragsfrist: 31.Januar des Förderjahres
Brandenburg
Antragsfrist: 31.Januar des Förderjahres
Bremen
Antragsfrist: 15. Februar des Förderjahres
Hamburg
Antragsfrist: 15. Januar des Förderjahres
Beratung durch: Hamburger Selbsthilfegruppen-Topf, KISS Wandsbek, Schloßstraße 12, 22041 Hamburg – Tel. 040/537 97 89-72
Sprechzeiten: Montag 10 – 13 Uhr, Mittwoch 14 – 17 Uhr, E-Mail: selbsthilfefoerderung@paritaet-hamburg.de
Hessen
Antragsfrist: 31. März des Förderjahres
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsfrist: 31. Januar des Förderjahres
Niedersachsen
Antragsfrist: 31. März des Förderjahres
Nordrhein-Westfalen
Antragsfrist: 31.März des Förderjahres
Rheinland-Pfalz
Antragsfrist: 28.Februar des Förderjahres
Saarland
Antragsfrist: 31. Januar des Förderjahres
Sachsen
Antragsfrist: 31. Januar des Förderjahres
Sachsen-Anhalt
Antragsfrist: 31. Januar des Förderjahres
Schleswig-Holstein
Antragsfrist: 31. Januar des Förderjahres
Thüringen
Antragsfrist: 31. Januar des Förderjahres